Nach Neuregelung: Lotto zunächst wie bisher


Abgelegt unter Allgemein von julius - Sep 13, 2010

Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof , welches das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland für unzulässig erklärt hatte, wird sich am bisher praktizierten Verfahren nicht viel ändern – Glücksspiele dürfen auch weiterhin nur mit staatlicher Genehmigung betrieben werden. «Der EuGH hat nicht über das Staatsvertragsmodell in Deutschland entschieden», so Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU). Damit bedeutet das Urteil für die deutschen Gerichte zunächst nur einen Auslegungshinweis. So müssen die Gerichte darüber urteilen, ob das deutsche Recht mit den Grundsätzen des Europarechts übereinstimme. Solange das noch nicht geprüft ist, bleiben die alten Regelungen gültig.

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Europäischer Gerichtshof stützt Glücksspielstaatsvertrag


Abgelegt unter Allgemein von anja - Jun 8, 2010

Mit einem vor kurzem gefällten Urteil, das für die Niederlande gilt, hat der Europäische Gerichtshof auch die staatlichen Wettanbieter in Deutschland bestätigt. Das Gericht entschied, dass die britischen Wettanbieter Ladbrokes und Sporting Exchange in den Niederlanden keine Online-Sportwetten anbieten dürfen. Ein staatliches Glücksspielmonopol, wie es in Deutschland und einigen anderen EU-Staaten auch gilt, sei daher kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit, da es in diesem Falle Kriminalität verhindern würde. Ein in einem anderen EU-Staat lizenzierter Wettanbieter müsse außerdem auch nicht automatisch von einem anderen Staat der Europäischen Union anerkannt werden.

Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland verbietet Internetwetten und das öffentliche werben mit Glücksspiel, vor allem um Spielsucht zu bekämpfen. Glücksspielautomaten und Casinos sind jedoch weiterhin erlaubt, was umstritten ist, das gerade diese Spielsucht hervorrufen können. Nur die Lottogesellschaften der Länder haben die Befugnis, Glücksspiele anzubieten – ausgenommen die bereits erwähnten, Spielautomaten und Casinos sowie Pferderennen. Die Lotto- und Toto-Gesellschaften fühlen sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun in ihrer Position gestärkt. Auch das staatliche Monopol, welches heftig umstritten ist, gilt damit vorerst als gesichtert.

Private Wettanbieter bewegen sich mit ihren Angeboten in einer gesetzlichen Grauzone. Und auch deutsche Fans von Sportwetten setzten ihr Geld zunehmend bei ausländischen Wettanbietern ein, da dort meist das Angebot und die Quoten besser sind als beim staatlichen deutschen Anbieter für Sportwetten Oddset. Daher gelangt auch nur ein kleiner Teil des jährlichen Glücksspielumsatzes (2009: 7,8 Milliarden Euro) wirklich in die Staatskasse und bringt somit wertvolle Steuergelder ein. Der Glücksspielstaatsvertrag führte also nicht dazu, dem Staat mehr Geld einzubringen, sondern bewirkte das genaue Gegenteil. Die Zukunft wird zeigen müssen, ob die Regelung in dieser Form erhalten bleibt, oder ob es doch noch Änderungen zugunsten privater Wettanbieter geben wird.

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