Nach Neuregelung: Lotto zunächst wie bisher


Abgelegt unter Allgemein von julius - Sep 13, 2010

Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof , welches das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland für unzulässig erklärt hatte, wird sich am bisher praktizierten Verfahren nicht viel ändern – Glücksspiele dürfen auch weiterhin nur mit staatlicher Genehmigung betrieben werden. «Der EuGH hat nicht über das Staatsvertragsmodell in Deutschland entschieden», so Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU). Damit bedeutet das Urteil für die deutschen Gerichte zunächst nur einen Auslegungshinweis. So müssen die Gerichte darüber urteilen, ob das deutsche Recht mit den Grundsätzen des Europarechts übereinstimme. Solange das noch nicht geprüft ist, bleiben die alten Regelungen gültig.

Sep
13

Steigt Schleswig-Holstein aus Glücksspielvertrag aus?


Abgelegt unter Allgemein von anja - Jun 15, 2010

Nur noch bis 2011 gilt der Glücksspielstaatsvertrag für alle Bundesländer. Stimmen danach dreizehn Bundesländer für eine Verlängerung, tritt diese auch. Doch im Norden Deutschlands bildet sich Widerstand! Die beiden Regierungsfraktionen Schleswig-Holsteins, CDU und FDP erwägen, einer Verlängerung nicht beitreten zu wollen. Grund dafür ist unter anderem, dass der Glücksspielvertrag nicht die gewünschte Wirkung gezeigt hat. Statt zusätzlicher Einnahmequellen ist der Umsatz zurückgegangen während der Schwarzmarkt floriert. Auch die Spielsucht bei Spielautomaten, die nicht verboten wurden, ist gestiegen, wobei der Staatsvertrag gerade die Spielsucht eindämmen sollte und daher auch keine Online-Glücksspiele mehr erlaubte.

Daher wurde von Schleswig-Holstein nun ein Neuentwurf vorgelegt, der beratschlagt werden soll. In dieser Neugestaltung des Gesetzes ist vorgesehen, dass Online-Sportwetten und Casino-Spiele im Internet legalisiert werden sollen. Um den alten Glücksspielstaatsvertrag zu kippen ist das Bundesland nun auf der Suche nach Unterstützung von anderen Ländern. Mindestens drei weitere Bundesländer müssen für eine Neugestaltung stimmen, um den Abschluss eines neues Vertrages verlangen zu können.

Der Plan sieht vor, dass statt einer Verstaatlichung nun wieder eine Privatisierung des Glücksspiels erfolgen soll, was die Landeshauptstadt Kiel Kritikern zufolge zu einer Art “Las Vegas” machen könnte. Das Bundesland würde dann auch auf die ihm zustehenden Einnahmen aus dem staatlichen Lottotopf verzichten. Da daraus auch der Freizeitsport gefördert wird, wird mit dem Verlust dieser Einnahmequelle mit weniger Unterstützung für den Amateursport gerechnet. Die Bevölkerung würde von dieser Entwicklung nicht sehr erfreut sein.

Die Blicke der Freunde und Feinde des Glücksspielstaatsvertrag richten sich in Zukunft also nach Schleswig-Holstein. Es wird noch interessant werden, ob das Bundesland es schafft, den Vertrag zugunsten privater Anbieter zu ändern!

Jun
15

Europäischer Gerichtshof stützt Glücksspielstaatsvertrag


Abgelegt unter Allgemein von anja - Jun 8, 2010

Mit einem vor kurzem gefällten Urteil, das für die Niederlande gilt, hat der Europäische Gerichtshof auch die staatlichen Wettanbieter in Deutschland bestätigt. Das Gericht entschied, dass die britischen Wettanbieter Ladbrokes und Sporting Exchange in den Niederlanden keine Online-Sportwetten anbieten dürfen. Ein staatliches Glücksspielmonopol, wie es in Deutschland und einigen anderen EU-Staaten auch gilt, sei daher kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit, da es in diesem Falle Kriminalität verhindern würde. Ein in einem anderen EU-Staat lizenzierter Wettanbieter müsse außerdem auch nicht automatisch von einem anderen Staat der Europäischen Union anerkannt werden.

Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland verbietet Internetwetten und das öffentliche werben mit Glücksspiel, vor allem um Spielsucht zu bekämpfen. Glücksspielautomaten und Casinos sind jedoch weiterhin erlaubt, was umstritten ist, das gerade diese Spielsucht hervorrufen können. Nur die Lottogesellschaften der Länder haben die Befugnis, Glücksspiele anzubieten – ausgenommen die bereits erwähnten, Spielautomaten und Casinos sowie Pferderennen. Die Lotto- und Toto-Gesellschaften fühlen sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun in ihrer Position gestärkt. Auch das staatliche Monopol, welches heftig umstritten ist, gilt damit vorerst als gesichtert.

Private Wettanbieter bewegen sich mit ihren Angeboten in einer gesetzlichen Grauzone. Und auch deutsche Fans von Sportwetten setzten ihr Geld zunehmend bei ausländischen Wettanbietern ein, da dort meist das Angebot und die Quoten besser sind als beim staatlichen deutschen Anbieter für Sportwetten Oddset. Daher gelangt auch nur ein kleiner Teil des jährlichen Glücksspielumsatzes (2009: 7,8 Milliarden Euro) wirklich in die Staatskasse und bringt somit wertvolle Steuergelder ein. Der Glücksspielstaatsvertrag führte also nicht dazu, dem Staat mehr Geld einzubringen, sondern bewirkte das genaue Gegenteil. Die Zukunft wird zeigen müssen, ob die Regelung in dieser Form erhalten bleibt, oder ob es doch noch Änderungen zugunsten privater Wettanbieter geben wird.

Jun
8

Urteil: Lotto Bayern verstößt gegen den Glücksspielvertrag


Abgelegt unter Allgemein von alex - Apr 30, 2010

Seit Inkrafttreten des Glücksspielvertrages wurde vor allem die Werbung für Lotto, Wetten und co. massiv eingeschränkt. Dies ist weniger für die staatlichen Lottoeinrichtugen, als vielmehr für die privaten Glücksspieldienstleister ein Problem. Trotzdem scheinen manche Lotterieverwaltungen es nicht ganz genau zu nehmen mit den Auflagen. Aber zum Glück gibts noch Gerichte.

Eines dieser Gerichte, Konkret die 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht I, hat nun Lotto Bayern nach einer Verhandlung am 19. April untersagt, Werbung für eine “Sonderverlosung bei KENO” zu machen. Auch Dritten wurde das Werben für diese Verlosung untersagt.

Bayerns staatliche Lotterieverwaltungsgesellschaft hatte auf Plakaten und im Internet für die KENO-Sonderverlosung geworben. Zu sehen war ein Audi A3 Cabrio, mit vier ausgesprochen gut gelaunten jungen Personen. Grund genug für das LG München I die Werbung zu verbieten. Dass Plakat sei demnach darauf ausgerichtet “einen Entschluss zur Teilnahme am Glücksspiel erst hervorzurufen und beschränke sich nicht darauf, eine vorhandene Spielleidenschaft zu kanalisieren.” Laut Glücksspielvertrag müssen sich Werbemotive darauf beschränken Informationen zu präsentieren, es dürfen keine gezielten Emotionen des Betrachters angesprochen werden. Doch genau dies tut das Plakat nach Meinung des Gerichtes.

Geklagt hatte der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. (GIG). Das Landgericht München I bestätigte in seiner Begründung außerdem die Aktivlegitimation des Verbandes und unterstrich die Zulässigkeit der Klage, sowie den Unterlassungsanspruch des GIG. Mehrere Lottogesellschaften hatten wiederholt die Aktivlegitimation angezweifelt – erfolglos.

Apr
30