Der Glücksspielstaatsvertrag


Abgelegt unter Allgemein von Susanne - Nov 2, 2009

Seit dem 1. Januar 2008 gilt der neue Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag oder GlüStV). Dieser Vetrag schafft in allen sechzehn Bündesländern getzliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glückspielen. Die Vorgaben für dieses Gesetz gab das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 28. März 2006 zum staatlichen Sportwettenmonopol. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060328_1bvr105401.html

Ziele:

  • Kampf gegen Spielsucht
  • Schutz der Spieler vor übermäßigem Spielen
  • Lenkung des Glücksspielangebotes
  • Kampf gegen Betrug und illegales Glücksspiel

Inhalte: http://www.gluecksspielstaatsvertrag.de/gesetze.php

Zwischenbilanz: http://www.gluecksspielstaatsvertrag.de/pdf_files/Zwischenbilanz_des_Gluecksspielstaatsvertrags.pdf

Weitere Infos:


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