Der Glücksspielstaatsvertrag
Seit dem 1. Januar 2008 gilt der neue Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag oder GlüStV). Dieser Vetrag schafft in allen sechzehn Bündesländern getzliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glückspielen. Die Vorgaben für dieses Gesetz gab das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 28. März 2006 zum staatlichen Sportwettenmonopol. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060328_1bvr105401.html
Ziele:
- Kampf gegen Spielsucht
- Schutz der Spieler vor übermäßigem Spielen
- Lenkung des Glücksspielangebotes
- Kampf gegen Betrug und illegales Glücksspiel
Inhalte: http://www.gluecksspielstaatsvertrag.de/gesetze.php
Zwischenbilanz: http://www.gluecksspielstaatsvertrag.de/pdf_files/Zwischenbilanz_des_Gluecksspielstaatsvertrags.pdf
Weitere Infos:
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